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E Rechnung erstellen versenden und rechtssicher archivieren

Die E-Rechnung wird für Unternehmen immer wichtiger. Sie spart Zeit, Kosten und schont die Umwelt. Doch wie erstellt, versendet und archiviert man E-Rechnungen rechtssicher? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Aspekte und hilft Ihnen, den Umstieg erfolgreich zu meistern.

Key Takeaways:

  • Die E-Rechnung ist eine elektronische rechnung, die im strukturierten Datensatzformat vorliegt und automatisiert verarbeitet werden kann.
  • Für öffentliche Auftraggeber ist die E-Rechnung bereits Pflicht, und auch für Unternehmen untereinander wird sie immer relevanter.
  • Die rechtssichere Archivierung von E-Rechnungen ist entscheidend und erfordert spezielle Software oder Dienstleistungen.
  • Die Umstellung auf E-Rechnungen bietet zahlreiche Vorteile, darunter Kostenersparnisse und eine effizientere Buchhaltung.

E-Rechnung erstellen, versenden und rechtssicher archivieren: Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Die E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, ist mehr als nur eine PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird. Sie liegt in einem strukturierten Datensatzformat vor, beispielsweise als XML-Datei. Dieses Format ermöglicht es, die Rechnungsdaten automatisiert auszulesen und in Buchhaltungssysteme zu importieren. Dadurch entfallen manuelle Dateneingaben, wodurch Fehler minimiert und die Bearbeitungszeit deutlich reduziert wird. Im Gegensatz zur Papierrechnung oder einer PDF-Rechnung, die manuell verarbeitet werden muss, kann die E-Rechnung direkt in die Geschäftsprozesse integriert werden. De facto bedeutet dies eine erhebliche Effizienzsteigerung für Ihr Unternehmen.

E-Rechnung erstellen, versenden und rechtssicher archivieren: So erstellen Sie eine E-Rechnung

Es gibt verschiedene Wege, eine E-Rechnung zu erstellen. Sie können eine spezielle Software nutzen, die die Erstellung im geforderten Format (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) ermöglicht. Alternativ bieten einige Buchhaltungsprogramme bereits integrierte Funktionen zur E-Rechnungserstellung an. Auch Online-Dienste können genutzt werden, um Rechnungen zu erstellen und in das passende Format zu konvertieren. Wichtig ist, dass die erstellte E-Rechnung alle Pflichtangaben enthält, die auch für Papierrechnungen gelten. Dazu gehören beispielsweise der Name und die Anschrift des Rechnungsstellers und des Rechnungsempfängers, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Leistungsbeschreibung sowie der Rechnungsbetrag und die ausgewiesene Umsatzsteuer. Achten Sie auf die Kompatibilität der Formate mit den Systemen Ihrer Geschäftspartner, um einen reibungslosen Austausch zu gewährleisten.

E-Rechnung erstellen, versenden und rechtssicher archivieren: Der Versand der E-Rechnung

Der Versand der E-Rechnung erfolgt elektronisch. In der Regel wird die E-Rechnung per E-Mail als Anhang im entsprechenden Format (z.B. XML) versendet. Achten Sie darauf, dass die E-Mail sicher übertragen wird und die E-Rechnung nicht unbefugt eingesehen werden kann. Alternativ können E-Rechnungen auch über spezielle Portale oder Plattformen ausgetauscht werden, die eine sichere und standardisierte Übertragung gewährleisten. Viele Unternehmen, insbesondere öffentliche Auftraggeber, fordern den Versand über solche Plattformen, um die E-Rechnungen direkt in ihre Systeme importieren zu können. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, welche Versandwege von Ihren Kunden bevorzugt oder gefordert werden.

E-Rechnung erstellen, versenden und rechtssicher archivieren: Die rechtssichere Archivierung

Die rechtssichere Archivierung von E-Rechnungen ist ein entscheidender Punkt. Elektronische Rechnungen müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (GoBD) aufbewahrt werden. Dies bedeutet, dass die E-Rechnungen unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar archiviert werden müssen. Eine einfache Speicherung auf der Festplatte reicht nicht aus. Stattdessen benötigen Sie eine spezielle Software oder einen Dienstleister, der eine revisionssichere Archivierung gewährleistet. Diese Systeme stellen sicher, dass die E-Rechnungen vor Manipulation geschützt sind und auch nach Jahren noch lesbar sind. Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt in der Regel zehn Jahre. Es ist daher wichtig, dass das Archivierungssystem diese Frist berücksichtigt und die E-Rechnungen entsprechend lange aufbewahrt.